Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch bewertet werden. In Deutschland werden die Rahmenbedingungen in der Energieeinsparverordnung (oder auch EnEV) geregelt. Jedem Gebäude muss dabei bei Errichtung, einer Änderung oder einer Erweiterung ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Jedem Interessenten eines Gebäudes, sei es zur Miete, zum Kauf oder zur Pacht, muss ein Energieausweis bereitgestellt werden, sofern die Nutzfläche über 50 m² beträgt.
Mit der Novelle der Bundesregierung vom 15.10.2013 wurden viele neue Regelungen bezüglich energetischen Anforderungen an Immobilien und bei deren Verkauf und Vermietung beschlossen.
Seit dem 1.5.2014 gelten dadurch deutlich verschärfte Standards in Deutschland. Es wurden Energieeffizienzklassen (Klasse A+ bis H) eingeführt.
Auf dessen Basis können dann auch Sanierungsmaßnahmen geplant werden. Dazu sind auch die entsprechenden Modernisierungsempfehlungen in unserem Energieausweis enthalten.